Offenlegung gemäß §25 Mediengesetz

1. AUFTRAGSERTEILUNG
1.1 Verträge zwischen uns und unseren Bestellern werden ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Nur schriftliche Vereinbarungen haben Rechtswirkung.
1.2 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dies gilt auch bei Verkauf ab Reiselager.
1.3 Nebenabreden sowie durch unsere Reisenden gemachte Zusagen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. PREIS
2.1 Die Preise gelten ab Lager Linz und schließen Versicherung, Verpackung und Portospesen nicht ein.
2.2 Änderungen in den Devisenkursen, Erhöhung von Preisen durch Vorlieferanten und erhöhte Materialkosten berechtigen uns auch nach Auftragsbestätigung den vereinbarten Kaufpreis zu erhöhen.

3. LIEFERUNG
3.1 Die Versandkosten für die Lieferung der Ware trägt der Käufer.
3.2 Die Ware reist im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf einer berechtigten Reklamation beruht, auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4. LIEFERZEIT
4.1 Alle Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich.
4.2 Bei Lieferverzug ist der Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns mittels eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt wurde. Lieferverzüge, die auf Umständen beruhen, die von uns nicht zu vertreten sind und von uns nicht beeinflusst werden können, berechtigen den Käufer keinesfalls zum Rücktritt vom Vertrag, der Lauf der Lieferfrist ist bis zum Wegfall des hindernden Ereignisses gehemmt.
4.3 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

5. AUSWAHLEN
5.1 Wurden Waren auf Wunsch des Käufers zur Auswahl überlassen, dann gelten diese als käuflich vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen 14 Tagen der in der beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist die Ware zurückerhalten.
5.2 Der Auswahlempfänger hat für den vollen Versicherungsschutz der Ware zu sorgen.

6. MÄNGELRÜGE
6.1 Mängelrügen und andere Reklamationen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb acht Tagen nach Wareneingang vorzubringen.
6.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beanspruchen.

7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Die Gewährleistung für bewegliche Güter beträgt 6 Monate.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1 Es gelten unsere Zahlungsbedingungen, die jeweils auf unseren Rechnungen abgedruckt sind.
8.2 Rechungen über Reparaturarbeiten und Ersatzlieferungen sind sofort rein netto per Nachnahme zu bezahlen.
8.3 Bei Zahlungsverzug durch den Käufer sind wir berechtigt, Verzugszinsen bis zur Höhe der von uns zu bezahlenden Bankzinsen zu verlangen, es gehen auch sämtliche durch den Zahlungsverzug verursachten Kosten zulasten des Käufers.
8.4 Wechsel müssen diskontfähig sein und werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen angenommen.
8.5 Die bei uns eingehenden Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, wobei der Reihenfolge nach zuerst die offenen Zinsen, dann die Kosten und schließlich das Kapital abgedeckt werden.
8.6 Ein Kassaskonto kann seitens des Käufers solange nicht in Anspruch genommen werden, als über die Skontofrist hinaus noch andere fällige Verbindlichkeiten uns gegenüber bestehen. Bei Warenrücknahme wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Gutschriften, die wir nicht zu vertreten haben, bedürfen der besonderen Vereinbarung. Im Falle einer Gutschrift behalten wir uns Abschläge vor, entsprechend dem äußeren Zustand der Ware oder entsprechende Wertminderung zwischen Lieferung und Rücknahme.

9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit im Zusammenhang stehenden Nebenspesen unser Eigentum. Der Käufer hat die Ware gegen alle Risiken zu versichern und tritt alle aus dem Versicherungsvertrag entstehenden Rechte hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware schon jetzt an uns ab, welche Abtretung von uns hiermit angenommen wurde.
9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden oder eine Sicherungsübereignung durchzuführen, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht.
9.3 Solange Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, unter gleichzeitiger Erklärung des Rücktritts vom Vertrag unsere Ware zurückzunehmen.
9.4 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme dieser unter Hinweis auf unsere Rechte sofort zu widersprechen und seine Anmerkung im Pfändungsprotokoll zu begehren. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig.

10. RÜCKTRITT BEI MANGELNDER KREDITWÜRDIGKEIT
10.1 Wird uns nach Auslieferung der Ware bekannt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlaufe der Geschäftsbeziehung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, so sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug trotz schriftlicher Aufforderung sind wir berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

11. URHEBERSCHUTZ
11.1 Unsere Entwürfe, Marken, Muster und Modelle gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, gleichgültig wie er in deren Besitz gelangt ist, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zu unmittelbarer oder mittelbarer Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

12. GERICHTSSTAND
12.1 Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz/Austria.